Definitionen und Messregeln im Treppenbau – Regelwerk und DIN 18065

Das Treppen ABC, Auszüge aus der DIN 18065:2011-06

  • Treppe 
    Fest mit dem Bauwerk verbundenes, unbewegbares Bauteil, bestehend aus mindestens einem Treppenlauf, zum Überwinden von Höhenunterschieden zwischen mindestens zwei unterschiedlichen Ebenen durch stufenweises Steigen.
  • Geschosstreppe 
    Treppe, die zwei Geschosse miteinander verbindet.
  • Notwendige Treppe 
    Treppe, die nach den behördlichen Vorschriften (z. B. Bauordnungen der Länder) als Teil des Rettungsweges vorhanden sein muss.
  • Nicht notwendige Treppe 
    Zusätzliche Treppe, die gegebenenfalls auch der Hauptnutzung dient.
  • Treppenlauf 
    Ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen (drei Steigungen) zwischen zwei Ebenen. 
  • Treppenlauflinie 
    Konstruktionslinie, die den üblichen Weg der Benutzer einer Treppe angibt und im Gehbereich liegt. 
  • Treppenpodest 
    Treppenabsatz am Anfang oder Ende eines Treppenlaufes, oft Teil der Geschossdecke. 
  • Zwischenpodest 
    Treppenabsatz zwischen zwei Treppenläufen, Anordnung zwischen den Geschossdecken. 
  • Treppenstufe 
    Teil einer Treppe, bestehend aus Steigung und Auftritt, das zur Überwindung von Höhenunterschieden üblicherweise mit einem Schritt begangen werden kann. 
  • Treppenantrittsstufe Treppenantritt 
    Erste (unterste) Stufe eines Treppenlaufes. 
  • Ausgleichsstufe 
    Stufe zwischen zwei Nutzungsebenen mit geringem Höhenunterschied. 
  • Trittstufe 
    Waagerechtes oder annähernd waagerechtes Stufenteil. 
  • Wendelstufe gewendelte Trittstufe 
    Vorzugsweise in einer Wendelung angeordnete Trittstufe, deren Vorderkante nicht parallel zur Vorderkante der Folgestufe liegt. 
  • Gerade Trittstufe 
    Trittstufe, deren Vorderkante parallel zur Vorderkante der Folgestufe liegt und die sich in der Draufsicht vorzugsweise als ein Rechteck abbildet. 
  • Trittfläche 
    Betretbare waagerechte oder annähernd waagerechte Oberfläche einer Stufe. 
  • Setzstufe 
    Lotrechtes oder annähernd lotrechtes Stufenteil. 
  • Treppenauge 
    Von Treppenläufen und Treppenpodesten und Treppengeländern umschlossener freier Raum. 
  • Treppenöffnung Treppenloch 
    Aussparung in der Geschossdecke für Treppen. 
  • Treppengeländer Umwehrung 
    Schutzeinrichtung gegen Absturz an Treppenläufen und Treppenpodesten. 
  • Treppenhandlauf 
    Griffsicheres Bauteil als Gehhilfe für Personen, angebracht am Treppengeländer und/oder an der Wand bzw. Spindel, bei sehr breiten Treppen auch als Zwischenhandlauf im Treppenlauf. 
  • Treppenwange 
    Bauteil, das die Stufen seitlich trägt und den Lauf meistens auch seitlich begrenzt. 
  • Treppenholm 
    Bauteil, das Stufen trägt oder unterstützt; auch Treppenbalken.
  • Treppenspindel 
    Kern als tragendes Bauteil in der Mitte einer Spindeltreppe. 
  • Offene Treppe 
    Treppe mit Öffnung zwischen den Trittstufen. 
  • Geschlossene Treppe 
    Treppe ohne Öffnung zwischen den Trittstufen. 

Messregeln und Definitionen, Auszüge aus der DIN 18065:2011-06

  • Treppensteigung s 
    Das Maß s wird lotrecht von der Vorderkante der Trittfläche einer Stufe bis zur Vorderkante der Trittfläche der folgenden Stufe im Gehbereich gemessen.
  • Treppenauftritt a 
    Das Maß a wird waagerecht von der Vorderkante einer Treppenstufe bis zur Projektion der Vorderkante der folgenden Treppenstufe in der Lauflinie gemessen.
  • Steigungsverhältnis 
    Das Steigungsverhältnis wird als Verhältnis von Treppensteigung zu Treppenauftritt s/a angegeben; dieses Verhältnis ist ein Maß für die Neigung einer Treppe. Das Verhältnis der Maße zueinander wird in Millimeter angegeben, z. B. 172/280. 
  • Unterschneidung u 
    Die Unterschneidung ist das waagerechte Maß u, um das die Vorderkante einer Stufe über die Breite der Trittfläche der darunter liegenden Stufe vorspringt.
  • Lichte Treppendurchgangshöhe 
    Die lichte Treppendurchgangshöhe als lotrechtes Fertigmaß (in gebrauchsfertigem Zustand der Treppe) wird gemessen über einer gedachten geneigten Ebene, die durch die Vorderkanten der Stufen gebildet wird. Von dieser Ebene, bzw. über den Podesten von deren waagerechter Oberfläche, wird bis zu den Unterseiten darüber liegender Bauteile gemessen.
  • Lichter Stufenabstand 
    Der lichte Stufenabstand als lotrechtes Fertigmaß wird bei Plattenstufen zwischen Trittfläche und Unterfläche der darüber liegenden Stufe gemessen.
  • Seitenabstand 
    Der Seitenabstand wird als lichtes Fertigmaß zwischen Treppenlauf, Treppenpodest oder Treppenhandlauf und angrenzenden Bauteilen, z B. Wänden (Wandoberflächen), Treppengeländern, Spindeln u. ä. gemessen.
  • Treppenlauflänge 
    Die Treppenlauflänge wird an der Lauflinie gemessen als Grundrissmaß von Vorderkante Antrittstufe bis Vorderkante Austrittstufe.
  • Treppenlaufbreite 
    Die Treppenlaufbreite wird gemessen als Grundrissmaß der Konstruktionsbreite. Bei seitlich eingebundenen Läufen gelten die Oberflächen der Rohbauwände (begrenzende Konstruktionsteile) als Begrenzung. 
  • Nutzbare Treppenlaufbreite 
    Die nutzbare Treppenlaufbreite als lichtes Fertigmaß (gemessen in gebrauchsfertigem Zustand) wird waagerecht gemessen zwischen begrenzenden Oberflächen, Bauteilen und/oder Handlaufinnenkanten bzw. deren Projektionen.
  • Nutzbare Treppenpodestbreite 
    Die nutzbare Treppenpodestbreite wird als lichtes Fertigmaß (gemessen in gebrauchsfertigem Zustand) zwischen begrenzenden Bauteilen (z. B Wänden oder Treppengeländern) und den Innenkanten von Handläufen bzw. den Stufenvorderkanten gemessen. 
  • Nutzbare Treppenpodesttiefe 
    Die nutzbare Treppenpodesttiefe wird als lichtes Fertigmaß (gemessen in gebrauchsfertigem Zustand der Treppe in Handlaufhöhe) zwischen begrenzenden Bauteilen (z. B. Wänden oder Treppengeländern) und den Innenkanten von Handläufen bzw. den Stufenvorderkanten gemessen. 
  • Treppengeländerhöhe 
    Die Höhe des Treppengeländers wird als lotrechtes Fertigmaß von Vorderkante Trittstufe bzw. Oberfläche Podest bis Oberkante Treppengeländer gemessen.
  • Stufenlänge l 
    Die Stufenlänge l ist die Länge des kleinsten umschriebenen Rechteckes, das der Stufenvorderkante (bezogen auf die Einbaulage) anliegt.
  • Stufenbreite b 
    Die Stufenbreite b ist die Breite des kleinsten umschriebenen Rechteckes, das der Stufenvorderkante (bezogen auf die Einbaulage) anliegt.
  • Stufendicke d 
    Die Stufendicke d ist die größte Höhe (Dicke) bei Blockstufen, Keilstufen und Plattenstufen und bei winkelförmigen Stufen die größte Dicke der Trittstufe.
  • Lage der Trittflächen 
    Die Lage der Trittfläche in Treppenlaufbreite ist an der Stufenvorderkante zu ermitteln. Die Lage der Trittfläche in Auftrittstiefe ist im Gehbereich senkrecht zur Stufenvorderkante zu ermitteln.